04 - BETRIEBSVEREINBARUNG ÜBER REISEKOSTEN / KILOMETERGELD

Zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat der Gestetner Büromaschinen-VerkaufsgembH. wird gemäß §97 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz folgende Betriebsvereinbarung abgeschlossen.

Die Auszahlung des Kilometergeldes wird It. Abs. 16 Pkt. A, Reisekosten des Kollektivvertrags der Handelsangestellten, Stand 1. Jänner 2000 in der vorliegende Form Pkt. a-k in Anwendung gebracht.

Bei Änderung der gesetzlichen und/oder kollektivvertraglichen Voraussetzung zu Gunsten des Mitarbeiters, kommt der neue Kilometersatz in Anwendung.

Bei Änderung der gesetzlichen und/oder kollektivvertraglichen Voraussetzung zu Ungunsten des Mitarbeiters, bleibt eine Überzahlung aufrecht, sofern diese nicht als lohnsteuerpflichtiger Teil des Gehaltes verrechnet werden muss.

Diese Betriebsvereinbarung wird befristet auf ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht 3 Monate vor der Frist von einem der beiden Vertragsteile gekündigt wird.

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